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funus GmbH
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Beisetzung 

Sie haben die Möglichkeit, nach der Dankesfeier das Tier zu begraben oder die Asche Beizusetzen. Das kann im eigenen Garten oder auf speziellen Tierfriedhöfen geschehen. Die Asche kann zudem an jedem öffentlichen Ort oder Gewässer verstreut werden. Natürlich können Sie die Asche auch zu Hause aufbewahren.

Gut zu Wissen:

  • Nicht erlaubt ist die Bestattung in einem Grundwasserschutzgebiet oder in der Nähe von Quellen und Trinkwasserreservoirs
  • Auf privatem Grund darf das Tier nicht schwerer als 10 Kg sein
  • Es gibt Gemeinden die das Begraben von Tieren allgemein untersagen oder dies an weitere Voraussetzungen knüpfen
  • Damit ein Tier vor dem Ausgraben durch andere Tiere geschützt ist, sollte es in eine Kiste gelegt und mindestens einen Meter tief begraben werden

Auf Wunsch klären wir bei der zuständigen Verwaltung die rechtliche Situation ab.